Zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen können Sie freiwillige Mehrzahlungen entrichten.
Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir sind der Rentenversicherungsträger für die Mitglieder der Architektenkammern in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und gewähren unseren Teilnehmern Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.